Für Mitgliedschaften im KSV Wiener Neustadt · Stand 15.09.2026
Diese AGB sind auf den Online-Mitgliedsvertrag des Studios abgestimmt. Maßgeblich bleiben der konkrete Mitgliedsvertrag sowie zwingende gesetzliche Verbraucherrechte.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Mitgliedsverträge über die Nutzung des Fitnessstudios KSV Wiener Neustadt. Vertragspartner des Mitglieds ist KSV Wiener Neustadt Kraftsport Fitnesscenter, Schelmergasse 4b, A-2700 Wiener Neustadt, Österreich (nachfolgend „Studio“). Individuelle Vereinbarungen im Mitgliedsvertrag gehen diesen AGB vor, soweit sie davon abweichen. Die AGB sind vor Abgabe der Vertragserklärung online abrufbar und werden dem Online-Vertrag zugrunde gelegt.
Der Mitgliedsvertrag kann im Studio oder online abgeschlossen werden. Beim Online-Abschluss wählt das Mitglied Tarif und Vertragsbeginn, gibt seine Vertrags- und Zahlungsdaten ein, erhält vor dem Abschluss eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinformationen und kann AGB sowie Widerrufsbelehrung einsehen. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Mitglied die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt und der erfolgreiche Abschluss auf der Website bestätigt wird. Die gezeichnete elektronische Unterschrift wird dem Vertrag und – soweit die zeichnende bzw. bestätigende Person hierzu berechtigt ist – dem SEPA-Mandat als Nachweis zugeordnet. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird nicht verwendet. Nach dem Online-Abschluss erhält das Mitglied die Vertragsbestätigung samt Vertrags-PDF auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail. Die persönliche Vor-Ort-Registrierung, Identitätsprüfung, Freischaltung und Übergabe des Zutrittschips erfolgen nach telefonischer Terminvereinbarung und sind keine zusätzliche Voraussetzung für das Zustandekommen des bereits online geschlossenen Vertrags.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem gewählten Tarif und dem Mitgliedsvertrag. Soweit im Tarif 24/7-Zutritt vorgesehen ist, ist die Nutzung grundsätzlich rund um die Uhr mit gültiger Zutrittsberechtigung möglich. Kurzfristige Einschränkungen können insbesondere aufgrund notwendiger Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs-, Sicherheits- oder behördlicher Maßnahmen entstehen. Das Studio wird vermeidbare Beeinträchtigungen möglichst gering halten. Ein Anspruch auf die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten einzelnen Trainingsgeräts besteht nicht. Personal, Trainer oder Aufsichtspersonen sind nicht zwingend während der gesamten Zutrittszeit anwesend.
Der Zutrittschip bzw. eine sonstige Zutrittsberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Verlust oder Beschädigung sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Für einen vom Mitglied schuldhaft verursachten Ersatz kann nur ein angemessener, tatsächlich anfallender Kostenersatz verlangt werden. Vor der ersten Nutzung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung die Vor-Ort-Registrierung/Freischaltung einschließlich Identitätsprüfung und Chipübergabe; hierzu ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Das Mitglied soll den Termin so rechtzeitig vereinbaren, dass die Freischaltung spätestens zum vereinbarten Vertragsbeginn erfolgen kann. Kann das Studio die vereinbarte Nutzung aus einem vom Studio zu vertretenden Grund nicht ermöglichen, besteht für den betroffenen Zeitraum keine Zahlungspflicht für die nicht bereitgestellte Leistung.
Es gilt die im Studio ausgehängte Hausordnung. Trainingsgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen verwendet werden. Bei Unklarheiten ist vor der erstmaligen Benutzung eine Einweisung einzuholen. Trainingsbereiche sind in geeigneter Sportkleidung und mit sauberen Sportschuhen zu nutzen; auf Geräten und Matten ist aus hygienischen Gründen ein Handtuch zu verwenden. Andere Personen dürfen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Foto- oder Videoaufnahmen anderer Personen sind nur mit deren vorheriger Zustimmung zulässig. Das Studio ist nicht verpflichtet, die körperliche oder psychische Trainingseignung eines Mitglieds zu prüfen. Auswahl, Umfang und Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung des Mitglieds. Bei Beschwerden oder Unsicherheit wird empfohlen, das Training zu unterbrechen und gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags und allfälliger einmaliger Entgelte ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Sämtliche gegenüber Verbrauchern angeführten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Der erste Monatsbeitrag ist zum vereinbarten Vertragsbeginn fällig; die weiteren Monatsbeiträge jeweils am entsprechenden Kalendertag der Folgemonate, bei Fehlen dieses Kalendertags am letzten Kalendertag des betreffenden Monats. Das Mitglied erteilt für die vereinbarten wiederkehrenden Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Website führt selbst keine Abbuchung aus; das Mandat wird dokumentiert und an das Studio übermittelt, das den Einzug über seine Bank veranlasst. Änderungen der Bankverbindung sind rechtzeitig mitzuteilen. Im Fall eines vom Mitglied verschuldeten Zahlungsverzugs können gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige, zweckentsprechende und angemessene Betreibungs- bzw. Rücklastschriftkosten nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden. Die gesetzlichen Erstattungsrechte im SEPA-Core-Verfahren bleiben unberührt.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und danach jeweils zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie der anderen Vertragspartei spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Vertragsende zugeht. Eine Kündigung per E-Mail an office@yeah-buddy.at ist ausreichend. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Auf Antrag kann der Vertrag vorübergehend ausgesetzt werden, wenn das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 30 Tage am Training gehindert ist oder nach Vertragsabschluss eine Schwangerschaft eintritt. Der erforderliche Nachweis soll nur die für die Prüfung notwendigen Angaben enthalten; Diagnosen können, soweit nicht erforderlich, geschwärzt werden. Während einer anerkannten Aussetzung sind für den Aussetzungszeitraum keine Mitgliedsbeiträge zu entrichten und die Leistungen des Studios dürfen nicht genutzt werden. Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit wird durch die Aussetzung nicht verlängert. Bei Schwangerschaft endet die Aussetzung grundsätzlich acht Wochen nach Ende der Schwangerschaft, sofern nichts Günstigeres vereinbart wird. Dauert eine durch Krankheit oder Unfall bedingte Trainingsverhinderung länger als 90 Tage, kann das Mitglied den Vertrag ohne Bindung an die ordentliche Kündigungsfrist aus wichtigem Grund beenden. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte bleiben unberührt.
Online-Mitgliedschaften sind ab dem in der Website angegebenen Mindestalter möglich. Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Beim Online-Abschluss werden die Daten des gesetzlichen Vertreters erfasst und dessen elektronische Mitunterzeichnung dokumentiert. Das Studio kann zur Überprüfung der Vertretungsbefugnis geeignete Nachweise verlangen.
Verbrauchern steht bei einem online geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss zu. Einzelheiten ergeben sich aus der vor Vertragsabschluss bereitgestellten Widerrufsbelehrung. Wünscht das Mitglied ausdrücklich, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wird dieses Verlangen im Online-Abschluss gesondert dokumentiert. Im Fall eines späteren Widerrufs kann für die bis dahin auf ausdrücklichen Wunsch erbrachten Leistungen ein angemessener, anteiliger Betrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geschuldet sein. Die Vor-Ort-Registrierung bzw. Chipübergabe verkürzt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung kann das Studio nach vorheriger Abmahnung angemessene Maßnahmen bis hin zur vorübergehenden Zutrittssperre setzen. Bei schwerwiegenden Verstößen oder sonstigem wichtigen Grund kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. Bei Zahlungsverzug kommt eine außerordentliche Beendigung insbesondere dann in Betracht, wenn ein fälliger Betrag trotz Mahnung und angemessener Nachfrist von zumindest 14 Tagen nicht vollständig bezahlt wird. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
Für die Haftung des Studios gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden oder für sonstige Ansprüche, bei denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist, findet nicht statt. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Sachen haftet das Studio nur, soweit der Schaden dem Studio nach den gesetzlichen Vorschriften zurechenbar ist. Mitglieder werden gebeten, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen und vorhandene versperrbare Aufbewahrungsmöglichkeiten zu nutzen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die auf der Website abrufbare Datenschutzerklärung.
Das Mitglied hat vertragsrelevante Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dadurch nicht entzogen werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere § 14 KSchG. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.